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Heribert Hirte
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Frage von ingo m. •

Frage an Heribert Hirte von ingo m. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Professor Hirte,

der Bundestag hat Ende vergangenen Jahres u.a. auf Empfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der CDU/CSU Fraktion Änderungen am EStG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Verlusten aus s.g. Termingeschäften beschlossen (Drs. 649/19 Art.5).

Ist Ihnen bekannt, dass diese Änderungen zu Steuersätzen von mehreren Hundert Prozent führen können, unterschiedliche Einkommenshöhen u.U. dramatisch invers zur erzielten Einkommenshöhe besteuern und sogar Verluste ggf. in erheblichem Umfang besteuert werden?

Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die verfassungsrechtliche Qualität der Entscheidung im Hinblick auf die Prinzipien von horizontaler und vertikaler steuerlicher Leistungsfähigkeit?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Ingo Moll

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Moll,

zu dieser Thematik habe ich mich ausführlich in einer abweichenden Erklärung gemäß § 31 GO-BT zum Jahressteuergesetz 2020 geäußert. Daher verweise ich Sie gerne auf meine dortigen Äußerungen zur Kritik an der beschränkten Verlustverrechnung und zur verfassungsrechtlichen Bewertung.

Die Erklärung ist zu finden im Plenarprotokoll der Debatte ab S. 25330, zu finden unter:
https://dserver.bundestag.de/btp/19/19201.pdf#P.25262

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte