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Gegen eine Aufhebung oder starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass sich dadurch nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würden.
Eine Entscheidung wird für den Herbst angestrebt. Ich bin für eine Beibehaltung der höheren Hinzuverdienstgrenzen.
Für die Menschen muss es einfacher werden, bereits ab 60 eine Teilrente in Anspruch nehmen zu können. Auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Teilrente müssen attraktiver gestaltet werden.
Mit unseren Koalitionspartnern haben wir ein Maßnahmenpaket mit schnellen, spürbaren und breiten Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft und besonders Betroffene vereinbart
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, zu wenden
Natürlich sind Mandatsträger keine Angestellten im klassischen Sinne.