Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
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Antwort 11.10.2022 von Ronja Kemmer CDU
Antwort 07.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat
Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.
Antwort 31.10.2022 von Udo Schiefner SPD
Die Regierung muss hier nachbessern und hat den Auftrag, weiteren Personengruppen die Energiepreispauschale zukommen zu lassen
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN