Eine Ungleichbehandlung wurde im Gesetz vermieden
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Die Berücksichtigung der Energiepauschale soll also über das zuständige Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis. (auch Elterngeld)
Es hat sich bei der letzten breitangelegten befristeten Mehrwertsteuersenkung 2020 gezeigt, dass diese im Bereich Benzin zu weniger als der Hälfte auch wirklich bei den Verbraucher*innen angekommen ist.
Aber natürlich können wir alle unseren Beitrag leisten, unser Energieverbrauch zu reduzieren, um auch ein Stückweit die steigenden Preise zu kompensieren.
Rentnerinnen und Rentner profitieren bereits im aktuellen Paket von zahlreichen Entlastungen.