(...) Hier liegt ein Missverständnis vor. Jeder Nebenverdienst eines Bundestagsabgeordneten ist zu versteuern. Es wurde nur geregelt, dass nur ein Nebenverdienst von mehr als 1.000 Euro über den Bundestag zu veröffentlichen ist. (...)
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(...) Die HGO schließt in §65(2) bereits Doppelmandate aus, also z.B. dass eine Person gleichzeitig in Magistrat und StaVo Mitglied ist. Insofern ist eine Korrektur hier nicht erforderlich. (...)
(...) grundsätzlich bin ich der Meinung, dass hauptamtliche Mandatsträger schon aus zeitlichen Gründen keine oder nur stark eingeschränkte Nebentätigkeiten ausüben können/sollten. Und dies auch nur solange die Nebentätigkeit nicht die Integrität und Unabhängigkeit des Mandats beschädigt. (...)

(...) Es hat sich bisher aufgrund des Sitzungskalenders leider nicht die Gelegenheit ergeben, die Frage einer besseren Transparenz bei den Funktionszulagen anzusprechen. Ich gehe aber davon aus, dass dies in einer der nächsten Sitzungswochen sicherlich der Fall sein wird. (...)