
(...) In der Tat darf eine solche Beschäftigung von beurlaubten Beamten bei Privatunternehmen auf keinen Fall zu Interessenskonflikten führen. (...)
(...) In der Tat darf eine solche Beschäftigung von beurlaubten Beamten bei Privatunternehmen auf keinen Fall zu Interessenskonflikten führen. (...)
(...) die Position meiner Fraktion zu Nebeneinkünften können Sie hier einsehen (...)
(...) Vorausschicken möchte ich, dass weder das Abgeordnetengesetz noch das Bundeswahlgesetz die Wahl des Wohnsitzes der Bundestagsabgeordneten regeln. Prinzipiell kann also jeder deutsche Staatsbürger in jedem Wahlkreis - unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Nominierungsschritte und Hürden - als Bewerber um ein Mandat antreten. (...)
(...) im Zuge meiner Kandidatur zum Parteivorsitz im Team mit Karl Lauterbach für eine starke sozial-ökologische Ausrichtung unserer Partei ausgesprochen (...)
(...) es gehört zu einer parlamentarischen Demokratie dazu, dass vor einer Regierungsbildung ausführliche Verhandlungen über die Möglichkeiten und Grenzen des zu bildenden Bündnisses diskutiert wird. Der Bundestag selbst war zu jeder Zeit arbeitsfähig. (...)
(...) Der Umstand, dass eine „finanziell lukrative“ Tätigkeit bei einer privatwirtschaftlichen Einrichtung angestrebt wird, rechtfertigt die Gewährung von Sonderurlaub ebenso wenig wie der Wunsch, vorübergehend für ein privatrechtlich organisiertes internationales Konsortium zu arbeiten. Von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen, werden einer längerfristigen Beurlaubung stets dienstliche Gründe entgegenstehen, denn im Regelfall besteht ein öffentliches Interesse an der vollen Dienstleistung des Beamten/der Beamtin. (...)