Antwort 25.07.2026 von Jens Münster CDU
Auf Landesebene haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU RLP und SPD RLP mehrere Ziele zur Stärkung der Psychotherapie in RLP vereinbart.
Auf Landesebene haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU RLP und SPD RLP mehrere Ziele zur Stärkung der Psychotherapie in RLP vereinbart.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht derzeit unter erheblichem finanziellen Druck. Deshalb waren Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze erforderlich.
Laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, können auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden.
Die behauptete Kürzungskaskade ist weder gesetzlich angeordnet noch belastbar berechnet
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung