Antwort 13.08.2024 von Johann Saathoff SPD
Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob es diesbezüglich Überlegungen im BMF gibt. Ich bitte Sie, Ihre Frage an das BMF zu richten.
Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob es diesbezüglich Überlegungen im BMF gibt. Ich bitte Sie, Ihre Frage an das BMF zu richten.
Straftaten durch Polizeibeamte sind nicht weniger Unrecht als von anderen Bürgern. Wenn Polizeibeamte oder andere Amtsträger Straftaten begehen, sieht das Strafgesetzbuch regelmäßig sogar härtere Strafen vor, insbesondere bei der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB).
Sicherheitspolitische Schwerpunkte der AfD Thüringen für den Fall der Regierungsverantwortung