Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr S., vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich herangetragen haben.
Für mich steht fest: Transparenz ist der beste Weg, um Fehlinformationen und das Misstrauen der Bürger*innen gegenüber öffentlichen Einrichtungen zu bekämpfen.
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Wie sie vollkommen richtig anmerken, hat das Europäische Parlament wiederholt die Offenlegung der ausgehandelten Verträge zwischen der Kommission und den Impfstoffherstellern gefordert.
Was die Produkthaftung im Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass die rechtliche Haftung hierfür beim Hersteller liegt, aber die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, eventuelle Kompensationszahlungen bei Schäden durch Nebenwirkungen zu übernehmen.