Antwort 24.06.2022 von Christian Lindner FDP
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Von der Rot-Grünen Bundesregierung sind eine Verlängerung und weitere Gespräche auch nicht geplant.
Seit dem ersten Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und sind nicht mehr auf die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen.
Es ist ein Teil Deutschlands humanitärer Verantwortung, Menschen auf der Suche nach Sicherheit vor Krieg und Vertreibung Schutz zu bieten.
Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen, dass Investoren und Finanzmarktteilnehmer nachhaltige Investitionen vergleichen können. Sie ist aber derzeit zu komplex.