Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Die Impfung ist das wirksamste und wichtigste Instrument, das wir gegen eine Corona-Infektion haben. Die Impflicht steht aber momentan nicht mehr zur Debatte.
[...] Ich selbst war für den fraktionsübergreifenden Entwurf mit einer allgemeinen Impfpflicht ab 60 Jahren. [...]