Richtig ist, dass grundsätzlich all diejenigen Finanztransaktionsteuer zahlen müssen, die Aktien von börsennotierten Unternehmen mit einem Sitz im Inland erwerben. Die Behauptung, dass die Steuer in erster Linie einkommensschwache Kleinanleger trifft, ist falsch.
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(...) Es freut uns trotzdem sehr, dass sich die Lobby über gesundes Kassenbonpapier Gedanken macht. Deshalb hier der Hinweis: BPA-beschichtetes Papier muss nicht verwendet werden. (...)
Eine echte europäische Finanztransaktionssteuer muss zeitnah eingeführt werden, um die Finanzmärkte zu entschleunigen und die Akteure in die Verantwortung zu nehmen. Schon eine geringe Steuer reicht aus, um kurzfristige Anlagen und Hochfrequenzhandel unattraktiv zu machen, ohne aber langfristigen Anlagen zu schaden. Die von Finanzminister Scholz vorgeschlagene Aktiensteuer erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Statt Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an der Finanzierung des Gemeinwohls zu beteiligen, nimmt sie genau diese Akteure aus.
(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt. (...)
(...) Die Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)
(...) Unsere Ablehnung der Gesetzesänderung bezüglich der Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten haben wir in Form eines Entschließungsantrages im Finanzausschuss eingebracht, dieser wurde jedoch leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Trotzdem werden wir dieses Thema auch künftig parlamentarisch auf die Agenda setzen. (...)