Antwort 26.01.2022 von Anne König CDU
Allerdings finde ich es nicht gut, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als im Rest des Landes.
Allerdings finde ich es nicht gut, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als im Rest des Landes.
Es handelte sich nicht um eine bewusste Bevorzugung von Abgeordneten, sondern viel mehr um ein formales Problem, denn: Aufgrund des Sitzungskalenders ist der Ältestenrat des Bundestags seit der Änderung der Gültigkeitsdauer durch das RKI noch nicht zusammengekommen
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Die sechs Monate gelten lediglich im Bundestag. Die Allgemeinverfügung dazu ist älter als die Neudefinition des RKI und wird wohl zeitnah angepasst werden.