Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Bernhard Daldrup
Antwort 12.06.2017 von Bernhard Daldrup SPD

(...) Durch den Leerstand einer Immobilie fließen zwar keine Mieteinnahmen mehr, es fallen jedoch nutzungsunabhängig weiterhin Kosten an. Unter bestimmten Voraussetzungen können daher auch Aufwendungen für leerstehende Wohnungen als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden. Dafür muss allerdings eine Vermietungsabsicht vorliegen und diese vom Immobilienbesitzer nachgewiesen werden. (...)

Portrait von Michael Aggelidis
Antwort 15.05.2017 von Michael Aggelidis dieBasis

(...) Politische Entscheidungen haben zur Deregulierung der Märkte geführt, haben politische Entwicklungen zugunsten der Reichen und Mächtigen (...)