Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Die Besoldungsanpassung aufgrund von Tarifvertragsumsetzung ist im Juli durch den Landtag rückwirkend zum 1.4.2026 beschlossen worden.
Die Besoldungsanpassung aufgrund von Tarifvertragsumsetzung ist im Juli durch den Landtag rückwirkend zum 1.4.2026 beschlossen worden.
Darüber hinaus findet aber keine echte Anrechnung des Partnereinkommens – etwa auf die Besoldung – statt, weshalb die Anhebung dieser fiktiven Größe auch keine unmittelbaren finanziellen Entlastungen im Sinne einer Senkung der Personalausgaben hätte.
Was Nachzahlungen betrifft, liegen mir noch keine Informationen über die zu berücksichtigenden Zeiträume vor

Aus meinen 24 Jahren als Soldatin weiß ich, wie wichtig Vertrauen in den Dienstherrn ist.