Antwort 24.11.2025 von Günter Krings CDU
Je nach Behörde wird die Tariferhöhung bereits ab Dezember rückwirkend berücksichtigt.
Je nach Behörde wird die Tariferhöhung bereits ab Dezember rückwirkend berücksichtigt.
Der Referentenentwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des BMI publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
Der Referentenentwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des BMI publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
Ich kann verstehen, dass diese Situation für die Betroffenen unbefriedigend ist. Die Bundesregierung arbeitet an einer verfassungskonformen und dauerhaft tragfähigen Lösung.