Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.05.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Antwort ausstehend von Jochen Ott SPD
Antwort 23.04.2026 von Simon Rock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Antwort 22.04.2026 von Ralf Witzel FDP
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Antwort ausstehend von Jörg Blöming CDU
Antwort 23.04.2026 von Josef Oster CDU
Der konkrete Kabinettsentwurf, der sich von dem nun vorliegenden Dokument merklich unterscheiden kann, ist Arbeitsgrundlage für die weitere Arbeit und Bewertung des Entwurfs durch die Fraktionen im Deutschen Bundestag, nicht der aktuelle Referentenentwurf.