Wie wollen sie sicherstellen, dass viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer nicht in ein anderes Bundesland wechseln?
Sehr geehrter Herr Beck,
mit großer Verwunderung und auch Entsetzten habe ich den Vorschlag zur amtsangemessenem Alimentation gelesen! Eine minimale Erhöhung der Einmalzahlung für 2025 ersetzt keine gerechte Besoldung, die ich nicht mal erhalte. Auch von der Einbeziehung des Verheiratetenzuschlages profitiere ich nicht, auch wenn ich diesen grundsätzlich begrüße, ebenso wie die jährliche Sonderzahlung. Wie kann es aber sein, dass nach dem neuen Gesetzesvorschlag ein verbeamteter Lehrer in Brandenburg in der gleichen Besoldungs- und Erfahrungsstufe ca. 1100€ brutto im Monat mehr bekommt? In Schleswig-Holstein immerhin ca. 550€. Ist dies ein Spielen auf Zeit, bis Karlsruhe die neue Regelung kippt oder sollen die Beamten bis zur nächsten Wahl hingehalten werden? Mir ist bewusst, dass es um riesige Geldsummen geht, die das Land aufbringen muss, aber wollen Sie das auf dem Rücken der Lehrerinnen und Lehrer austragen, die täglich, trotz immer steigender Anforderungen, ihr Bestes geben?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit diesem Entwurf möchte die Landesregierung zum einen die weiteren Schritte der in diesem Frühjahr erfolgten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen und zum anderen die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung im Bundesland Berlin ergeben, vornehmen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten nunmehr zunächst einmal die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit, zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen abzugeben. In diesem Zuge können selbstverständlich auch ergänzende Anmerkungen und kritische Hinweise erfolgen. Anschließend wird das zuständige Finanzministerium diese Eingaben auswerten, fachlich beurteilen und bei Bedarf auch noch einmal Anpassungen an dem bestehenden Entwurf vornehmen. Erst im nächsten Schritt erfolgt dann die parlamentarische Befassung durch Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Niedersächsischen Landtag. Dies bedeutet dementsprechend aber auch, dass dem Parlament aktuell noch kein Entwurf zur konkreten Beratung vorliegt. Aus diesem Grunde bitte ich dafür um Verständnis, sich hinsichtlich konkreter fachlicher Fragestellungen oder Anmerkungen am besten direkt an das Finanzministerium zu wenden. Denn dort kann Ihnen zum vorliegenden Entwurf gezielter Auskunft gegeben oder etwaige Fragen beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

