Ich befürchte erneutes Aussitzen der amtsangemessenen Alimentation, falls der Etat 2027 die Mittel nicht hergibt: Wie viel ist eingeplant, reicht das für die BVerfG-Vorgaben, und was tun Sie dafür?
Liebe Frau Paus,
als Bundesbeamter befürchte ich, dass die amtsangemessene Alimentation erneut ausgesessen wird: nämlich dann, wenn der Haushalt die erforderlichen Mittel schlicht nicht hergibt. Der Referentenentwurf des BMI zur Umsetzung der BVerfG-Beschlüsse liegt seit April 2026 vor, ein Zeitplan für Kabinett und Parlament aber nicht.
Meine Fragen an Sie als Vorsitzende des Haushaltsausschusses:
1. Wie viel ist im Regierungsentwurf 2027 für die Umsetzung veranschlagt – laufende Mehrkosten und Nachzahlungen? Falls Ihnen die Zahlen nicht vorliegen: Werden Sie sie von BMF und BMI anfordern und öffentlich machen?
2. Reicht diese Vorsorge aus? Welchen Betrag halten Sie für realistisch, wenn die Vorgaben aus Karlsruhe ohne Abstriche umgesetzt werden?
3. Welche Priorität hat das Thema für Sie bis zur Bereinigungssitzung am 12. November, und planen Sie Änderungsanträge für eine ausreichende Vorsorge?
Über eine mit Zahlen unterlegte Antwort würden meine Kollegen und ich uns freuen.

