Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.
Um sicherzustellen, dass staatlich geförderte berufliche Weiterbildungen gewissen Qualitätsstandards entsprechen, werden diese auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geprüft und zugelassen.
Kein Mindestlohn auf EU-Ebene
Es ist keine Änderung geplant
Die Vermittlung Arbeitsuchender und die Integration in Arbeit sind Kernaufgaben der Jobcenter, die die Mitarbeitenden mit großem Engagement wahrnehmen
Meine Aussage bestätigt sich jeden Monat mit der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen.