Antwort 11.01.2026 von Matthias Kollatz SPD
Nein, m. E. ist der Weg über die die Bundesländer der richtige. Allerdings setzt er besserer Arbeitsteilung und -koordination des Länder-Datenschutzbeauftragten voraus.
Nein, m. E. ist der Weg über die die Bundesländer der richtige. Allerdings setzt er besserer Arbeitsteilung und -koordination des Länder-Datenschutzbeauftragten voraus.
Das neue Gesetz stellt dem Verfassungsschutz die nötigen Instrumente zur Verfügung.
Für Fraktionen im Landtag NRW ist derzeit keine Datenschutzaufsichtsbehörde vorgesehen