
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten
Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.
Das FATCA-Abkommen steht aktuell im Einklang mit der DSGVO. Falls es zu einer Überarbeitung kommt, werden mögliche negative Auswirkungen problematisiert.
Wir denken jedoch nicht, dass sich daraus entnehmen lässt, dass es künftig in Hessen eine Wahlmöglichkeit zwischen individueller und pauschaler Beihilfe geben wird. Wir Grüne hätten diese befürwortet:
Die Bundesnetzagentur hat keine Verhinderungsmöglichkeiten. Gefragt sind Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter. Die Politik bleibt an dem Problem dran.