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  Die Herausforderung liegt darin, ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten und wichtigen Anliegen, für die Patienten eine möglichst gute Gesundheitsversorgung bereitzustellen (wozu es erforderlich sein kann, auch Gesundheitsdaten zu Familienmitgliedern zu speichern) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von dieser Datenverarbeitung betroffenen Familienmitglieder herzustellen.
Der öffentliche Gesundheitsdienst, die Selbstverwaltung, die öffentliche und kommerzielle Forschung erhalten so ein besseres Bild von der Gesundheit und Gesundheitsversorgung in Deutschland.
die Schweigepflicht verliert nicht an Bedeutung und Datenschutz bleibt wichtig. Bei allen Digitalgesetzen im Gesundheitswesen müssen wir abwägen im Sinne des Patienten: ist die Nutzung oder die Nicht-Nutzung gefährlicher?
Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.
Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.