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Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen.

Es gewährleistet insbesondere, dass Beschäftigte sowie selbstständig Erwerbstätige keine Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie in verschiedenen Mitgliedstaaten, den EWR-Staaten oder der Schweiz tätig werden.


Vor dem Hintergrund weiterer rentenpolitischer Ziele, die die jetzigen Koalitionsparteien erreichen wollen, und den damit verbundenen Kosten haben sich die Koalitionsparteien nicht auf weitere Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten verständigt, sondern stattdessen anderen Maßnahmen den Vorrang eingeräumt.
