Wer nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt, entscheiden die Wählerinnen und Wähler am 23. Februar.
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Das Kindergeld wollen wir auf 350 Euro pro Kind anheben und den Kinderzuschlag für Kinder, die in Armut leben auf bis zu 379 Euro monatlich steigern.
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Ich verspreche: Ich werde auch im nächsten Bundestag mit meiner ganzen Kraft für unsere Region und unser Land arbeiten.
Wir werden uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, bestehende Hürden abzubauen und Deutschen im Ausland die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern.
Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.