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Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass staatliche Transparenz Vertrauen schafft und für eine lebendige Demokratie unverzichtbar ist. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich seit seiner Einführung vor 20 Jahren bewährt. Eine Abschaffung oder faktische Aushöhlung des Gesetzes lehne ich ab.
Grundsätzlich begrüße ich eine Reform des IFG. Dabei darf es aber auf keinen Fall zu einer faktischen Absenkung des Transparenzniveaus kommen.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Im Informationsfreiheitsgesetz darf es keine verwässernden Hürden geben.