Wie stehen Sie zu den Plänen, das IFG durch hohe Gebühren und „berechtigtes Interesse“ stark einzuschränken, und setzen Sie sich im Innenausschuss für dessen Erhalt ein?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Transparenz und der Zugang zu amtlichen Informationen sind wichtige Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Deshalb nehme ich die Kritik an den im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkten und die damit verbundenen Sorgen sehr ernst.
Bei den Beschlüssen des Koalitionsausschusses handelt es sich noch nicht um einen Gesetzentwurf und daher nicht um bereits geltendes Recht. Vereinbart wurde, das Informationsfreiheitsgesetz unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiterzuentwickeln. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Einzelne der vorgesehenen Änderungen sehe auch ich sehr kritisch. Das gilt unter anderem für die Überlegung, Auskunftsrechte künftig davon abhängig zu machen, dass ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen wird. Hier muss aus meiner Sicht sehr genau darauf geachtet werden, dass der Zugang zu amtlichen Informationen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt und die mit dem Informationsfreiheitsgesetz geschaffene Transparenz nicht ausgehöhlt wird.
Gleichzeitig halte ich es für richtig, über notwendige Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes zu beraten, sowie wir es im Koalitionsvertrag auch festgehalten haben. Dazu gehört für mich unter anderem auch der Schutz von Beschäftigten, aber auch der Schutz sensibler Informationen, etwa im Bereich Kritischer Infrastruktur oder der Spionageabwehr.
Entscheidend wird daher die konkrete Ausgestaltung einer Reform sein. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, wird dieser im parlamentarischen Verfahren beraten. Die von Ihnen und anderen Bürger:innen sowie aus der Zivilgesellschaft vorgebrachte Kritik muss dabei sorgfältig geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy

