Warum stimmt die CDU einer erheblichen Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zu? Dies widerspricht dem Koalitionsversprechen – wie rechtfertigen Sie die Kehrtwende gegenüber Wähler*innen?
Das IFG sichert Bürgern seit 2006 Zugang zu Behördendokumenten und ist ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle. Die geplanten Änderungen – „berechtigtes Interesse" als Hürde, pauschale Gebühren, Schwartung von Behörden-Namen – würden dieses Recht faktisch aushebeln.
Ich sehe dies als Bruch mit Ihrem Koalitionsversprechen von einer Reform mit „Mehrwert für Bürger". In Zeiten wachsender demokratiefeindlicher Tendenzen sollte Transparenz gestärkt werden.
Meine Bitte: Begründen Sie öffentlich Ihre Haltung zu diesem Vorhaben. Warum reduziert das Parlament nun genau jene Rechte zur Staatskontrolle, die es eigentlich stärken müsste?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aus meiner Sicht ist das Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist aber kein Selbstzweck und sie gilt auch nicht unbegrenzt, da es durchaus berechtigte Interessen des Staates (bspw. der Schutz von Geheimnissen oder Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erfordern können. Etwaige gesetzgeberische Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes, die derzeit diskutiert werden, müssen sich daher innerhalb dieser Rahmenbedingungen bewegen und die unterschiedlichen Interessen in einen schonenden Ausgleich bringen.
Kurzum: Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Thomas Pauls

