Wenn Sie seit Juli 2022 ALG1 Empfängerin sind, haben Sie die Monate zuvor Lohnsteuer bezahlt. Auch als ALG 1- Empfängerin sind können Sie über den Steuerausgleich abrechnen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind. ALG 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, doch kenne ich ihre weiteren Einnahmen nicht, z.B: Kurzarbeitergeld o. ä.
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Antwort 20.12.2022 von Ronja Kemmer CDU
Antwort ausstehend von Cordula Eger Die Linke
Antwort 19.12.2022 von Marco Buschmann FDP
Wir müssen unser geltendes Recht besser durchsetzen.
Antwort 02.01.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ukraine hat jedes Recht, sich selbst zu verteidigen. Putin ist ganz offensichtlich nicht an fairen Verhandlungen interessiert. Gegen den Aggressor Putin hilft somit nur, dass die Nachbarländer in der Lage sind, sich zu verteidigen.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Entscheidend sollte zunächst sein, für bestimmte Gruppen, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen, im Hinblick auf bestehende Sicherungslücken eine Verpflichtung zur Altersvorsorge zu schaffen