
ich habe in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. März 2022 für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt
ich habe in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. März 2022 für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt
Ich habe wegen der dadurch ermöglichten Verlängerung weitreichender unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen durch die Bundesländer mit Nein gestimmt.
Daher habe ich für die neuen Regelungen gestimmt, gleichzeitig habe ich zur Abstimmung eine Persönliche Erklärung abgegeben, die auf der Website des Bundestages einzusehen ist.
Ich habe für das neue Infektionsschutzgesetz gestimmt
Diese Gutachten haben stets beratenden Charakter und der Gutachter selbst haftet nur für ein vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig erstelltes Gutachten.
Trotz der sehr hohen Inzidenz werden die Einschränkungen jetzt weitgehend zurück genommen. Das belegt meine Aussage, die Inzidenz sei nur bedingt relevant.