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Eine Mehrheit, die über die Stimmen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hinausgeht, ergibt sich im parlamentarischen Alltag regelmäßig aus identischem Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen. Eine Zusammenarbeit mit der Linken oder der AfD ist dafür nicht erforderlich und findet seitens der CDU/CSU nicht statt.
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Dieser normiert einen Ersatzwahlmechanismus.
Die Koalition hat bekanntlich miteinander beschlossen, die Wahl der drei Richter/Richterinnen nach der parlamentarische Sommerpause im Konsens anzugehen. Aus den Fehlern bei dem ersten Versuch haben wir dabei gelernt.