Wird die Union Frau Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht wählen?
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
es soll den Wahlvorschlag Frau Brosius-Gersdorf für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht geben.
Zur Wahl am BVerfG benötigt man außerdem 2/3 der Stimmen im Bundestag. Wie soll die Wahl ermöglicht werden, da es außerdem den Unvereinbarkeitsbeschluss der Union gibt, keine gemeinsame Politik mit der AfD und den Linken zu machen. Für eine 2/3-Mehrheit benötigen Sie aber die Stimmen der Afd oder der Linkspartei.
Quellen:
https://www.nius.de/politik/news/brosius-gersdorf-ultralinke-juristin-und-fuer-amt-nicht-angemessen-union-widerstand/ffc33dce-4b62-443d-9425-8dfca2e30df5
https://archiv.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/cdu_deutschlands_unsere_haltung_zu_linkspartei_und_afd_0.pdf?file=1

Sehr geehrter Herr H.,
zur Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht ist eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wie viele Stimmen für die Zweidrittelmehrheit erforderlich sind, hängt also von der Wahlbeteiligung ab.
Eine Mehrheit, die über die Stimmen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hinausgeht, ergibt sich im parlamentarischen Alltag regelmäßig aus identischem Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen. Eine Zusammenarbeit mit der Linken oder der AfD ist dafür nicht erforderlich und findet seitens der CDU/CSU nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn