Frage von Thomas H. • 03.02.2025

Antwort von Lars Castellucci SPD • 18.02.2025
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.
Ich freue mich darüber, dass eine breite Zusammenarbeit unter Demokraten möglich war, um eine klare Mehrheit für diese Grundgesetz-Änderung in Bundestag und Bundesrat zu finden