Frau Hoppermann, werden Sie für die Bestallung von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf stimmen, die die Ansicht vertritt, die Menschenwürde beginne erst ab der Geburt?

Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht erfordert breite Zustimmung, da eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist. Für uns ist entscheidend, dass Kandidatinnen und Kandidaten fachlich über jeden Zweifel erhaben und in der Breite akzeptabel sind.
In der Union gab es inhaltliche Bedenken gegenüber einer der vorgeschlagenen Kandidaturen. Deshalb wurde im Einvernehmen mit den Koalitionspartnern die Wahl insgesamt vertagt. Dies war kein Votum gegen die übrigen Kandidaten, sondern Ausdruck unseres Anspruchs, im Konsens ein starkes und mehrheitsfähiges Gesamtpaket zu beschließen.
Klar ist: Persönliche Diffamierungen und Hetze lehnen wir entschieden ab. Über das weitere Verfahren werden wir konstruktiv beraten – mit dem Ziel, die Unabhängigkeit und das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Hoppermann MdB