Der steuerliche Freibetrag gilt ausschließlich für Erwerbseinkommen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erzielen. Auf die Besteuerung der Rente selbst hat dies keine Auswirkungen.
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Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen
Aus meiner Sicht sollten auch Selbstständige von der Aktivrente profitieren.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2025 bundesweit rund 34,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon etwa 409.000 über der Regelaltersgrenze.
Es geht nicht darum, die einen zu bevorzugen und die anderen zu vergessen, sondern darum, beide Herausforderungen parallel anzugehen: Langzeitarbeitslose integrieren und Ältere fair unterstützen.