Antwort 17.06.2025 von Metin Hakverdi SPD
Da nicht verabschiedete Gesetze aus vergangenen Wahlperioden nicht weitergeführt werden, muss es in dieser Wahlperiode erneut auf den Weg gebracht werden.
Da nicht verabschiedete Gesetze aus vergangenen Wahlperioden nicht weitergeführt werden, muss es in dieser Wahlperiode erneut auf den Weg gebracht werden.
Die Beamtenbesoldung hingegen muss aktiv durch ein Gesetz angepasst werden. Dies erfordert eine gesonderte Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
Ich gehe davon aus, dass die diesjährige Tarifeinigung für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes wie immer in der Vergangenheit auch im aktuellen Falle auf die Beamten des Bundes übertragen wird.
Soweit mir bekannt ist, wird im Bundesinnenministerium bereits an der Umsetzung der Übertragung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte gearbeitet