Wird die neue Bundesregierung Ihrer Verantwortung gerecht und nimmt die höchstrichterliche Feststellung zur amtsangemessen Besoldung und Versorgung in Angriff oder wird man es weiter verschleppen?
Sehr geehrte Frau Esdar,
seit mehr als 5 Jahren warten die Bundesbeamten auf die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. Alle 16 Bundesländer haben die Beschlüsse mehr oder minder umgesetzt. Ein Dienstherr kann das Vertrauen seiner Beamten durch Verstöße gegen die Fürsorgepflicht verlieren, indem er beispielsweise die Rechte der Beamten missachtet,
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die klar formulierte Nachfrage. Sie sprechen ein Thema an, das viele Bundesbeamtinnen und -beamte seit Jahren beschäftigt – und ich kann gut nachvollziehen, dass die lange Dauer der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Fragen und Unmut hervorruft.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Beschlüssen deutlich gemacht, dass die amtsangemessene Alimentation ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch ist. Sie ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ein zentrales Element des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses. Entsprechend ist es wichtig, hier zu einer klaren und verfassungssicheren Lösung zu kommen.
Zugleich ist die Zuständigkeit eindeutig: Für die Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten ist das Bundesministerium des Innern verantwortlich. Der Bundesinnenminister, Alexander Dobrindt, hat öffentlich angekündigt, die Frage der amtsangemessenen Alimentation „in einigen Wochen“ umsetzen zu wollen. Entscheidend wird nun sein, wie schnell und mit welchem konkreten Inhalt ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird.
Als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion ist mir wichtig zu betonen: Wir stehen zum Grundsatz einer verfassungsgemäßen Alimentation. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müssen umgesetzt werden. Gleichzeitig bewegen wir uns in einem angespannten haushaltspolitischen Umfeld, in dem strukturelle Mehrausgaben dauerhaft abgesichert sein müssen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Bund als Dienstherr für Rechtssicherheit sorgen muss.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns zu einem handlungsfähigen und verlässlichen Staat bekannt. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass gesetzliche Vorgaben zügig und sorgfältig umgesetzt werden.
Ich werde die weiteren Schritte des Innenministeriums aufmerksam begleiten und das Thema auch innerhalb der Fraktion im Blick behalten. Klar ist: Es braucht jetzt eine tragfähige, rechtssichere Lösung, die Planungssicherheit schafft.
Für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen nach Kaarst
Wiebke Esdar MdB

