Wie erfolgt die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur amtsangemessenen Alimentation?
Sehr geehrter Herr Schmid,
seit mehr als 19 Jahren wurde die wöchentlich Arbeitszeit der Bundesbeamten auf 41 Std. erhöht, dies sollte lediglich nur vorübergehend sein. Die Beihilfesachbearbeitung benötigt inzwischen mehrere Monate um die Anträge der Beamten zu bearbeiten. Seit mehr als 5 Jahren warten die Bundesbeamten auf die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts durch den Dienstherrn. Leider erhalten wir immer nur "warme" Worte.... Wie wollen Sie Nachwuchskräfte für den Bund gewinnen, wenn Sie seid Jahren Ihre Fütsorgepflicht völlig vernachlässigen.
Wann soll nun endlich der Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vorgelegt werden?
Unsere Soldaten/Polizisten riskieren ihr Leben im Einsatz und unsere Poltik ist nicht willens sie amtsangemessen zu besolden... das ist ein Armutszeugnis ..
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Verärgerung über die mehrfach angekündigte, jedoch bisher nicht erfolgte Anpassung der Besoldung von Bundesbeamten kann ich nachvollziehen und möchte die Gründe dafür im Folgenden kurz erläutern.
Der in der vergangenen Legislaturperiode vom Kabinett am 6. November 2024 beschlossene Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation unterlag aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 20. Deutschen Bundestages der Diskontinuität. Hintergrund der geplanten Neuregelung waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 (Beschlüsse 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u.a. vom 4. Mai 2020). Das Bundesverfassungsgericht hatte in diesen Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten erstellt und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt.
Das Bundesministerium des Innern arbeitet derzeit an einem neuen Gesetzentwurf, der zudem das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 berücksichtigt sowie die am 19.11.2025 bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gültigkeit von Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (2 BvL 5/18 u.a.) soweit hieraus veränderte Vorgaben für den Bund resultieren.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Fertigstellung des Entwurfs im Bundesinnenministerium immer wieder angemahnt. Durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus November 2025 verzögert sich die Fertigstellung bedauerlicherweise nochmals. Ein konkreter Zeitplan liegt uns daher noch nicht vor. Das Bundeskabinett hat jedoch am 3.9.2025 im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 einen Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte gefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

