Dass der Chefankläger des IStGH jedoch auch Haftanträge gegen den israelischen Ministerpräsidenten und seinen Verteidigungsminister fordert, ist vollkommen unangemessen. Während die Hamas einen brutalen, völkerrechtswidrigen Kampf gegen den Staat Israel führt und das Ziel verfolgt, diesen von der Landkarte zu löschen, übt Israel sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung aus.
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Die Frage, ob die Selbstverteidigungshandlungen Israels gegen den zentralen Appell des humanitären Völkerrechts, Zivilisten zu schützen, verstoßen, ist die eine Sache.
Das was in Rafah im Gazastreifen vor ein paar Tagen passiert ist, verstört uns in der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch mich persönlich, zutiefst.
ich verfüge nur über die Informationen, die man in den vergangenen Monaten hat den Medien entnehmen können. Ich will anhand dieser aber versuchen zu antworten:
Israelische Siedlungen im Westjordanland sind aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig ein Hindernis für den Frieden und eine Zwei-Staaten-Lösung.
Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Das geht mit der Verantwortung einher, selbst das Völkerrecht zu achten und die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes in Gaza sicherzustellen. Daran gibt es erhebliche Zweifel, die auch wir klar benennen müssen, wenn wir uns glaubhaft für eine Achtung des Völkerrechts einsetzen wollen.