Antwort 09.01.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verfassungsklage gegen die beschlossenen Regelungen zur neuen Grundsicherung und zur Rente geplant.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verfassungsklage gegen die beschlossenen Regelungen zur neuen Grundsicherung und zur Rente geplant.
Die deutsche Rentenversicherung funktioniert überwiegend nach dem Umlageprinzip.
Am Ende werden sicherlich alle Menschen in unserem Land einen Beitrag leisten müssen
Es ist keine Abschaffung geplant, lediglich eine Anpassung der Altersgrenze von ursprünglich 63 auf 65 entsprechend der Geburtsjahrgänge findet gegenwärtig statt.
Ich werde mich darum kümmern, dass der Vorschlag mit in die Überlegungen und Diskussionen der Rentenkommission einfließen