Frage von Franz W. • 15.04.2023

Antwort von Josef Zellmeier CSU • 25.04.2023
Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich nähere Informationen
Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich nähere Informationen
Ab dem 01.01.2024 können Sie den Wohn-Riester auch für die Modernisierung einer Heizung nutzen, wenn sie den Maßgaben einer energetischen Sanierung entspricht
Ich empfehle Ihnen, einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle zu stellen, mit einem Kostenvoranschlag und dem erforderlichen Energieberater-Nachweis.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.