Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD
Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.
Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.
Den Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums
Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt ist mir ein wichtiges Anliegen. Letzte Woche haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag verabschiedet.
Wie im parlamentarischen Verfahren üblich wurde der Gesetzentwurf anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort finden aktuell Anhörungen und Befragungen statt.