Hakan Demir
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Frage von Mehmet A. •

Herr. Demir, im Vertrag steht auch das Kinder ausländischer Eltern die Einbürgerung erhalten bei 5 jährigen rechtmäßigen Aufenthalt der Eltern! Muss man auch zu dem auch im Besitz der NE sein?!

Niederlassungserlaubnis meint ich mit NE

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

danke für Ihre Frage.

In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Der rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt des Elternteils wird also von acht auf fünf Jahre verkürzt. Zu den Aufenthaltstiteln gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.

Wenn die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, erhalten sie entsprechend von Geburt an die Mehrfachstaatsangehörigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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