Antwort 16.09.2021 von Daniel Baldy SPD
Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
Der Vergleich der beiden Systeme „Beamtenpension“ und „gesetzliche Rente“ ist grundsätzlich schwierig
as Problem besteht darin, dass es Verbeamtungen nur im öffentlichen Dienst gibt. Die Pflegeeinrichtungen sind in aller Regel nicht Teil des öffentlichen Dienstes. Allerdings finde ich ihre Privatisierung absolut falsch.
Den Wechsel zwischen (GKV) und PKV wollen wir vereinfachen – auch für Beamte.
m.E. hat die neue Koalition in Brandenburg den richtigen Weg eingeschlagen
Wir kämpfen für eine Bürgerversicherung als ein solidarisches System, in das alle einzahlen müssen.