ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.05.2023 von Thorsten Schick CDU
Antwort ausstehend von Wolfgang Jörg SPD
Antwort 24.01.2023 von Johann Saathoff SPD
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält zum Thema pauschale Beihilfe keine Aussage, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt
Antwort 19.01.2023 von Claudia Wein CDU
Ja, für eine verfassungsgemäße Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten werde ich mich einsetzen.
Antwort 25.01.2023 von Bernd Rützel SPD
Grundsätzlich ist es so, dass es in Deutschland kein einheitliches Beamtenrecht gibt. Aufgrund der föderativen Struktur Deutschlands regeln die Länder ihr Beamtenrecht einschließlich der Bezahlung ihrer Bediensteten und der Sicherung in Krankheits- und Pflegefällen in eigener Zuständigkeit.
Antwort 07.02.2023 von Edgar Franke SPD
Zu unserem Konzept der Bürgerversicherung gehört, dass bisher Privatversicherte wählen können, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder weiterhin privat versichert sein möchten.