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Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.
Aufgrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – ursprünglich sollten sie dabei vor allem durch eine Umlage unterstützt werden.
die Bundesregierung und unsere Fachpolitiker:innen in den zuständigen Ausschüssen arbeiten stets daran, für ausreichend Entlastungen insbesondere für den Mittelstand, aber auch für Familien zu sorgen.