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Vergessen wir nicht: Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem Vertreten von Meinungen und der Verbreitung von Unwahrheiten.
Meinungsäußerungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie gegen die Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes verstoßen. Private Plattformen wie Facebook müssen dafür sorgen, dass strafbare Äußerungen gelöscht werden und von staatlicher Seite verfolgt werden können.
Sie haben Recht, die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und wesentlich für eine lebendige und offene Demokratie.
Nicht geschützt von der Meinungsfreiheit sind allerdings unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie nicht zur Bildung von Meinungen dienen.
Nachweisliche Falschinformationen sollten auch als solche markiert werden und entsprechende weiterführende Informationen zur weiteren Meinungsbildung der Lesenden zur Verfügung stellen.