Frage von Gerhard T. • 08.11.2023

Antwort von Bärbel Bas SPD • 12.02.2024
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Presseartikel mit Blick auf deren Wahrheits- und Spekulationsgehalt kommentiere ich nicht.
Rechtliche Grundlagen sind u.a. das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder der Digital Services Act.
-Falschmeldungen in den Medien: Möglichkeit der Gegendarstellung
-Falschmeldungen über soziale Medien: Digital Services Act (Europa)
Desinformation und Fake News sind ein omnipräsentes Phänomen, auch einige Mandatsträger scheinen davor nicht gefeit. Doch auch für ihre Posts gilt das NetzDG.