Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
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Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Beziehende von Grundsicherungsgeld sind daher auch gegen das Risiko Krankheit abgesichert. Der weit überwiegende Teil der Beziehenden von Grundsicherungsgeld ist gesetzlich versichert.
Ich kann verstehen, dass der Vergleich zwischen Beamten und bspw. Tarifbeschäftigten u.a im Kontext der jeweiligen Krankenversicherung (PKV vs. GKV) oder der Altersversorgungssystem (Rente vs. Pension) für viele Menschen eine Gerechtigkeitsfrage ist. Um ehrlich zu sein, handelt es sich für mich ein wenig um einen Vergleich zwischen Äpfel und Birnen.
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Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.
Anders als in den ersten Vorschlägen der Kommission vorgesehen, ist im Kabinettsbeschluss eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen.