Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
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Antwort 01.04.2025 von Reinhard Brandl CSU
Antwort 27.03.2025 von Anne Helm Die Linke
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
Antwort 08.04.2025 von Leon Eckert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.
Antwort 28.03.2025 von Reinhard Brandl CSU
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.
Antwort 20.03.2025 von Henning Otte CDU
Nach wie vor haben wir ein im Vergleich sehr gutes Gesundheitssystem. Sowohl bei Effizienz als auch bei der Finanzierung gibt es jedoch starken Reformbedarf.
Antwort 02.03.2025 von Stefanie Drese SPD
Die Frage nach der pauschalen Beihilfe wurde mehrfach schon beantwortet.