Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich ein Verfahren wünschen, das Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung konsequent ahndet und gleichzeitig die Mitarbeitenden in den Behörden schützt. Allerdings ist der vorgeschlagene Ansatz – Sanktionen grundsätzlich durch ein externes, anonymes „Partner-Jobcenter“ in einer anderen Stadt entscheiden zu lassen – aus mehreren Gründen nicht umsetzbar.
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Aktueller Stand der Effizienz
Die bayerische Verwaltung genießt im bundesweiten Vergleich einen guten Ruf und wird in ihrer Effizienz als hoch eingeschätzt. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass bayerische Kommunen im nationalen Ranking der digitalen Verwaltungsleistungen die 34 besten Plätze belegen. Gleichwohl besteht weiterer Handlungsbedarf, insbesondere bei der kommunalen Digitalisierung und der Vereinheitlichung von IT-Strukturen.
Kurzum geht es weniger darum, dass es nicht in Berlin stattfinden kann, sondern eher darum, dass die Nutzung der Villa Hammerschmidt in Bonn auch aus historischen und symbolischen Gründen gewünscht wird und dazu beiträgt, eine Balance zwischen den beiden Städten zu wahren.
In Bezug auf Ihre Frage, ob eine Verlegung von Behörden von Bonn nach Berlin geplant ist, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns nochmal erkundigt haben, uns aber diesbezüglich nichts bekannt ist.