Die Wahlerfolge der AfD jüngst in Hessen und Bayern zeigen leider, dass die Partei mittlerweile in ganz Deutschland ein hohes Wähler*innen-Potential hat.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Unterschriften können noch nachgereicht werden so lange die Petition noch nicht vom Landtagsausschuss behandelt worden ist
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.
Wir haben uns sehr gefreut, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" so erfolgreich war.
Für mich ist klar, dass diese Partei sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegt und eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.