Es ist eine Petition kein Volksbegehren. Unterschriften können noch nachgereicht werden so lange die Petition noch nicht vom Landtagsausschuss behandelt worden ist.
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.