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Zur Rechtsgrundlage der Maßnahmen an den Grenzen habe ich hier klar Stellung genommen: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.htm
Für Ihre Frage nach den Konsequenzen aus dem Berliner Verwaltungsgerichtsurteil darf ich auf meine erfolgte Antwort hier verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-dobrindt/fragen-antworten/das-verwaltungsgericht-berlin-hat-die-zurueckweisung-von-asylsuchenden-hinter-der-staatsgrenze-fuer
Leider bin ich in dieser Angelegenheit jedoch nicht die richtige Ansprechperson.
In vielen Fällen greift also genau das, was Sie fordern. Ob eine generelle Ausweitung auf zehn Jahre für alle Fälle sinnvoll und verhältnismäßig ist, muss sorgfältig geprüft werden – insbesondere mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Strafverfolgung.