Antwort 05.02.2026 von Marcel Emmerich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wer Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, wirksam schützen will, darf den Schutz nicht an formalen oder unscharfen Abgrenzungen scheitern lassen.
Wer Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, wirksam schützen will, darf den Schutz nicht an formalen oder unscharfen Abgrenzungen scheitern lassen.
Sie ist die Expertin in diesem Thema, daher verlinke ich die Antwort von Frau Zagst hier.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
