Gibt es in Bayern Verfahrenseinstellungen bei "geringen Mengen" Kokain?
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
unlängst wurde sogar ein CSU Bürgermeister mit 0.2g Kokain nach einer Partynacht erwischt und trotz Widerstand schließlich festgenommen. In einem Beitrag der bayrischen Staatszeitung wird er zitiert, es gehe dabei um eine "geringe Menge" und eine hohe Strafe sei nicht zu erwarten. Während des alten Verbotsregimes war in Bayern die Wahrscheinlichkeit bei 6.5g oder weniger Cannabis in etwa 25% das es zu einer Einstellung des Verfahrens kam gegenüber 95% in Berlin. Gibt es aus ihrem Ministerium eine Weisung für Mengen anderer Betäubungsmittel, bei denen die StA, das Verfahren i.d.R. einstellen soll? Was behandelt die bayerische Justiz als geringe Menge Kokain?

