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Die Beamtenbesoldung hingegen muss aktiv durch ein Gesetz angepasst werden. Dies erfordert eine gesonderte Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Ich gehe davon aus, dass die diesjährige Tarifeinigung für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes wie immer in der Vergangenheit auch im aktuellen Falle auf die Beamten des Bundes übertragen wird.

Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wird prioritär angegangen und bald vorgelegt.

Beide Vorhaben – die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung sowie die verfassungsgemäße Anpassung der Besoldung – sind geplant und werden umgesetzt, jedoch ist aktuell noch unklar, wann genau dies geschieht
