Wann werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation und die Übertragung des Tarifergebnis auf die Bundesbeamten umgesetzt?
Sehr geehrter Herr Frei,
für mich als Bundesbeamten ist es völlig unverständlich, warum die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation , noch die Übertragung des Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamten Bundesbeamt*innen nicht umgesetzt werden. Einzig die Diätenerhöhung wurde im Eilverfahren beschlossen. Ich frage Sie nun, ob und wenn ja wann insbesondere im Punkto der amtsangemessenen Alimentation mit einer Umsetzung zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Georg M

Sehr geehrter Herr M.,
leider hatte die Ampel trotz eines Gesetzentwurfes in der letzten Legislaturperiode nicht mehr die Kraft, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auch für die Bundesbeamten umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass dies in der neuen Legislaturperiode zügig geschieht. Dazu bedarf es erneut eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums liegt. Ein Zeitplan dafür ist mir jedoch bisher nicht bekannt.
Ihre Darstellung, dass die Anpassung der Abgeordnetendiäten im Eilverfahren beschlossen wurde, kann ich nicht unwidersprochen lassen. Zumal Ihre Aussage suggeriert, dass es eine außerplanmäßige und nicht zu rechtfertigende Erhöhung gab. Das ist mitnichten der Fall. Der Erhöhungsmechanismus orientiert sich seit längerem an der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland. Dass dieser Maßstab auch in der neuen Legislaturperiode Anwendung findet, wurde zu Beginn der Wahlperiode förmlich und in einem geordneten Verfahren beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei