Wann werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation und die Übertragung des Tarifergebnis auf die Bundesbeamten umgesetzt?
Sehr geehrter Herr Frei,
für mich als Bundesbeamten ist es völlig unverständlich, warum die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation , noch die Übertragung des Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamten Bundesbeamt*innen nicht umgesetzt werden. Einzig die Diätenerhöhung wurde im Eilverfahren beschlossen. Ich frage Sie nun, ob und wenn ja wann insbesondere im Punkto der amtsangemessenen Alimentation mit einer Umsetzung zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Georg M