Weder werden der WHO Kompetenzen übertragen, die zu einer beschränkenden Handlungsfähigkeit Deutschlands führen, noch werden durch die Neuordnung der IGV die Meinungsvielfalt oder andere Grundrechte der Bürger in irgendeiner Weise gesondert eingeschränkt
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.07.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 28.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Über die Anwendung des Artikel 18 GG befinden im Übrigen nicht die Grünen im Speziellen und auch nicht Politiker im Allgemeinen.
Antwort ausstehend von Verena Hubertz SPD
Antwort 30.07.2025 von Sonja Eichwede SPD
Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.
Antwort ausstehend von Marvin Bellgardt parteilos
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP