Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Antwort von Sonja Eichwede
SPD
• 30.07.2025

Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.

Frage von Johann L. • 29.05.2024
Portrait von Jamila Anna Schäfer
Antwort von Jamila Anna Schäfer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 05.07.2024

Solange nicht die öffentliche Sicherheit oder der Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret gefährdet wird, gibt es keinen Grund Demonstrationen zu verbieten

Portrait von Lukas Sieper
Antwort von Lukas Sieper
PdF
• 14.05.2024

Auch nicht betrunken Auto fahren zu dürfen ist eine Grundrechtseinschränkung; Unser Zusammenleben basiert auf verhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen

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