Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Carsten K. • 20.02.2025
Antwort von Sonja Eichwede SPD • 30.07.2025 Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.
Frage von Karin W. • 14.02.2025
Antwort ausstehend von Marvin Bellgardt parteilos Frage von Thomas D. • 06.01.2025
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP Frage von Johann L. • 29.05.2024
Antwort von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.07.2024 Solange nicht die öffentliche Sicherheit oder der Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret gefährdet wird, gibt es keinen Grund Demonstrationen zu verbieten
Frage von Anna v. • 17.05.2024
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW Frage von Tanja B. • 09.05.2024
Antwort von Lukas Sieper PdF • 14.05.2024 Auch nicht betrunken Auto fahren zu dürfen ist eine Grundrechtseinschränkung; Unser Zusammenleben basiert auf verhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen